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Iran – Impfung und Visum

Für den Iran gelten laut dem Auswärtigen Amt gesonderte Reisebestimmungen und Vorschriften, denen unbedingt folge geleistet werden sollte. So ist beispielsweise ganz klar, dass man für die Einreise ein Visum benötigt, welches nur bei der jeweiligen iranischen Auslandsvertretung zu beantragen ist. Der notwenige Reisepass ist ebenfalls Bestandteil der Reiseunterlagen für eine Einreise in den Iran. Dieser ist mit einer sechsmonatigen Gültigkeitsdauer ab dem Einreisetermin dringend erforderlich.

Visum für Geschäftsreisende und Touristen

Ganz wichtig bei der Visumfrage ist auch, dass die Visa in unterschiedliche Kategorien unterteilt werden, einmal in das Geschäftsreisevisum und zum Zweiten in das sogenannte Touristenvisum. Bei dem Geschäftsreisevisum ist eine Einladung des iranischen Geschäftspartners von Nöten und unbedingt ein schriftliches Ersuchen des deutschen Unternehmens an das Generalkonsultat der Islamischen Republik Iran. In diesem Schreiben muss klar der Zweck der Reise erkennbar sein und die Kostenfrage ganz eindeutig geklärt sein. Bei dem Geschäftsreisevisum entscheidet einzig und allein das Generalkonsulat, ob ein Visum ausgestellt oder abgelehnt wird. Auch die Vorlage aller erwähnten Papiere ist keine Garantie für eine Visumserteilung.

Bei dem Touristenvisum ist die Vorgehensweise etwas vereinfacht, denn den Antrag auf Einreise und das zugehörige Visum kann beim Reisebüro beantragt werden. Allerdings ist auch hier die Voraussetzung, ein gültiger Reisepass. Man muss ungefähr mit einer Ausstellungsdauer von 10 Werktagen rechnen, wird ein Touristenvisum vom Generalkonsulat abgelehnt, erhält man keinerlei Erklärungen. Weiter gibt es noch die Möglichkeit ein Visum bei Einreise zu beantragen, welches aber nur als Touristenvisum ausgestellt wird und eine Gültigkeit von 1 Woche hat. Dieses Visum wird in keinem Fall verlängert. Weiter ist es möglich ein 72-Stunden-Visum zu beantragen, welches für ausländische Staatsbürger gilt, wenn diese mindestens eine 6-monatige Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland vorweisen können.

Impfung

Impfung ©iStockphoto/panumas nikomkai

Impfschutz

Auch für den Iran sind ganz bestimmte Impfungen zu eigenen Schutz der Gesundheit der Reisenden zu empfehlen, obwohl das Auswärtige Amt hier keine Impfungen direkt vorschreibt. Besonders aber die Kinder, die in den Iran mitreisen sollen, müssen gegen Masern, Mumps, Röteln HIB und Keuchhusten geimpft worden sein, das empfiehlt auch die deutsche Ärztekammer. Ein Impfschutz ist aber auch bei Erwachsenen zu empfehlen, wie beispielsweise gegen Polio, Tetanus und Diphtherie. Auch wenn man sich nur zu einem Kurzaufenthalt entschlossen haben sollte, sollten die notwendigen Impfungen im Vorfeld durchgeführt worden sein. Hier empfiehlt sich die Impfung gegen Hepatitis A. Bei einem Langaufenthalt sollte man gegen beide Formen der Hepatitis geimpft sein und gegen Typhus sowie Meningokokken-Meningitis A und C. Ebenfalls ist eine Malariaprophylaxe unbedingt in den Monaten März bis November von Nöten. Sind Personen mit dem HIV-Virus infiziert, ist eine Reise in den Iran ausgeschlossen, es sei denn, die Person kann ein negatives HIV-Testergebnis vorweisen. Die Vogelgrippe ist ebenfalls ein Thema im Iran und man sollte bei Reisen in dieses Land darauf verzichten, Kontakt mit Wildvögeln zu haben. Im Allgemeinen kann man über die medizinische Versorgung im Iran sagen, dass man nicht mit einer ausreichenden Grundversorgung konfrontiert werden wird, schon aus diesem Grund allein, sollte man sich ausreichend im Vorfeld durch die Impfungen geschützt haben.

Bitte beachten Sie, daß iran-erleben.de keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt. Für Ihre individuelle Gesundheitsfürsorge lassen Sie sich vor Reiseantritt bitte von Ihrem Arzt beraten. Zur aktuellen Sicherheitslage und Visumsbedingungen sollten das Auswärtige Amt sowie die iranische Botschaft kontaktiert werden.

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